Für Erdgasanlagen von Industrie- und Gewerbebetrieben sowie Gasleitungen auf Werksgeländen gelten die Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW). Sie gewährleisten Sicherheit und sind verpflichtend für alle Betreiber. Ganz gleich, ob es um Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme oder Betrieb und Instandhaltung Ihrer Erdgasanlage geht: Gerne übernehmen wir anstehende Arbeiten für Sie!
Üblicherweise bestehen Erdgasanlagen von Industrie- oder Gewerbetrieben aus
Diese Leitungen und Geräte müssen vor der Inbetriebnahme geprüft und abgenommen werden. Für den sicheren Betrieb sind zudem regelmäßige Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen verpflichtend, die dokumentiert werden müssen. Gerne übernehmen die Erdgasspezialisten der EVE diese Aufgabe für Sie – sprechen Sie uns an!
Wer Erdgasanlagen auf seinem Werksgelände oder im Bereich der Industrie und des Großgewerbes betreibt, muss den Technischen Regeln des DVGW entsprechend spezielle Anforderungen an die Qualifikationen und Organisation erfüllen. Dazu zählt:
Die Verantwortung für die Erfüllung der Anforderungen obliegt der Unternehmensleitung bzw. dem technischen Leiter. Aufgaben wie Wartung und Instandhaltung können auch an ein qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen delegiert werden.
Nach der Technischen Regel DVGW G 614-2 (A) gelten für den Betrieb und die Instandhaltung freiverlegter Gasleitungen auf Werksgeländen hinter der Übergabestelle folgende Anforderungen:
Alle Kontroll- und Inspektionsmaßnahmen sind dokumentationspflichtig und den Planunterlagen beizufügen.
Die Technische Regel gilt nicht für die Instandhaltung von Gas-Druckregelungen und Gas-Druckregel- und -Messanlagen nach G 495, Verdichter nach G 497 sowie im Bereich der DIN EN 746-2.