Als Vertragspartner der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“ bieten wir Ihnen den Zugang zu unserem Gasversorgungsnetz gemäß den dort festgelegten Regeln an, die Sie auf dieser Seite als PDF-Datei einsehen können.
Voraussetzung für die Durchleitung von Erdgas durch das Netz der EVE ist ein verbindlicher Lieferantenrahmenvertrag, der zwischen der EVE und Ihnen als Transportkunden abgeschlossen wird.
Lieferantenrahmenvertrag von 01.10.2014 bis 30.09.2015: Wesentliche geschäftliche Bedingungen für den Netzzugang zum Netz der EVE
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Lieferantenrahmenvertrag ab 01.10.2015
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Verfahrensspezifische Parameter
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Regeln der „Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen“
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