Entlastungspaket – das steckt für Sie drin
Gaspreisbremse, Soforthilfe und Mehrwertsteuersenkung
Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt erhalten Gaskunden zum Jahreswechsel 2022/2023 die sogenannte Soforthilfe. Diese einmalige Zahlung dient zur Überbrückung, bis die Energiepreisbremsen ab März 2023 greifen. Wir haben zusammengestellt, was die Entlastungsmaßnahmen für Sie bringen.
Gaspreisbremse entlastet Verbraucher ab März 2023
Ab März 2023 werden private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die Energiepreisbremsen entlastet. Die Gaspreisbremse greift rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar und mildert die Kostenentwicklung deutlich ab. Die gute Nachricht für Sie: Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns um alles! Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. Ihre Abrechnung.
Die Energiepreisbremsen wurden sehr kurzfristig im Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr komplex und die Umstellung unserer IT-Prozesse entsprechend herausfordernd. Deshalb kann es in Einzelfällen passieren, dass wir den Abschlag nicht pünktlich zum 31. März 2023 anpassen können.
Uns ist wichtig, dass Sie ab sofort von der Preisbremse profitieren. Deshalb starten wir die Entlastung wie vorgesehen mit dem März-Abschlag. Ist die Abschlagshöhe nicht bis zum 31. März korrekt in unseren Systemen hinterlegt, verschieben wir die Fälligkeit um einige Tage. In diesem Fall bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir passen Ihren Abschlag ganz automatisch für Sie an. Falls Sie die Zahlungen selbst vornehmen, müssen Sie uns den März-Abschlag erst dann überweisen, wenn Sie von uns das Informationsschreiben mit Ihrem neuen Abschlagsplan erhalten haben.
Sie können sich sicher sein: Sie erhalten Ihre Entlastung in voller Höhe. Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen in Kürze schriftlich mit.
Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten befristet zunächst bis Dezember 2023. Bei Bedarf können sie bis April 2024 verlängert werden.
Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Vertragskonstellationen und Varianten zur Anwendung der Entlastungsmaßnahmen – das können wir hier nicht in jeder Ausprägung abbilden. Bei offenen Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Seite. Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Entlastungen Sie in voller Höhe erreichen.