Das Gebäudeenergiegesetz 

Ihr Fahrplan für die zukunftsfähige Wärmeversorgung

Seit dem 1. Januar 2024 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder auch Heizgesetz. Das Wichtigste zuerst: Wenn Sie bereits mit Gas heizen, ändert sich für Sie nichts! Sie können Ihre Gasheizung wie gewohnt weiter betreiben. Nur, wenn Ihre Gas- oder Ölheizung älter ist als 30 Jahre oder nicht mehr repariert werden kann, muss sie ausgetauscht werden.

Aber auch, wenn ein Heizungstausch oder die Neuinstallation anstehen, können Sie mit einer Gasheizung die künftigen Anforderungen erfüllen. Dann gelten die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde in Verbindung mit dem GEG.

Auf einen Blick: Das GEG und seine Auswirkungen auf Ihre Gasheizung

Ziel des GEG ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung schrittweise zu erhöhen, bis im Jahr 2045 der gesamte Gebäudebestand klimaneutral heizt – z.B. durch den Einsatz von Biogas oder grünem Wasserstoff. In Bayern wurde das Ziel auf das Jahr 2040 vorgezogen.

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Grafik für den verpflichtenden Anteil an Biogas mit dem neuen Heizgesetz.

Das GEG legt unter anderem fest, wie die Gasversorgung nach und nach auf grüne Gase umgestellt werden soll. Vereinfacht gesagt bedeutet das: Ihr Gastarif muss zu bestimmten Zeitpunkten einen Mindestanteil Biogas bzw. Wasserstoff enthalten. 

Ab 2045 bzw. 2040 müssen dann alle Gebäude mit 100% erneuerbarer Energie heizen. Welche Vorgaben bis dahin für Sie gelten, ist davon abhängig, wann Sie eine Gasheizung einbauen oder erneuern und was der kommunale Wärmeplan in Ihrer Gemeinde vorsieht. Wir erklären die wichtigsten Regeln und Neuerungen für Ihre individuelle Wohnsituation. 

Sie können sicher sein: Wir bieten Ihnen zu jedem Zeitpunkt den passenden Gastarif an. 

BIO Erdgas ist die einfache Lösung für die Anforderungen, die sich aus dem GEG künftig für Gasheizungen ergeben. Denn egal ob Bestandsgebäude oder Neubau, bestehende oder neue Gasheizung: Bis 2044 sind maximal 65% Biogas erforderlich. Darüber hinaus werden wir perspektivisch Tarife aus 100% erneuerbaren Gasen anbieten. 

Das bedeutet das neue Heizgesetz für Sie:

Sie haben bereits eine Gasheizung und möchten auch künftig mit Gas heizen.

Sie müssen nichts weiter tun – Ihre Gasheizung können Sie wie gewohnt weiter betreiben. Sollte Ihre Heizung einen Defekt haben, dürfen Sie sie auch reparieren.

Nur, wenn die Heizung nicht mehr repariert werden kann, muss sie ausgetauscht werden. Dann gelten die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung Ihrer Gemeinde in Verbindung mit dem GEG.

Sie erneuern Ihre Gas- oder Ölheizung, bevor in Ihrer Gemeinde ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.

Sie dürfen eine Gasheizung einbauen und weiter mit Gas heizen. In diesem Fall ist ein steigender Anteil grüner Gase (Biogas oder Wasserstoff) vorgeschrieben:

ab 01.01.2029: 15%
ab 01.01.2035: 30%
ab 01.01.2040: 60%

Sollte Ihre Gemeinde vor diesen Fristen einen Wärmeplan erstellen, gelten die Stufen gegebenenfalls bereits früher. Mit BIO Erdgas aus 65% Biogas sind Sie schon heute auf der sicheren Seite!

Sie erneuern Ihre Gas- oder Ölheizung, nachdem in Ihrer Gemeinde ein kommunaler Wärmeplan vorliegt.

Auch dann dürfen Sie wieder eine Gasheizung einbauen. Wird im kommunalen Wärmeplan ein Wärme- oder Wasserstoffnetz ausgewiesen, können Sie bis zum Anschluss ohne weitere Auflagen mit Gas heizen. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre neue Gastherme H2-ready ist, das heißt bereit für den Einsatz von Wasserstoff. Aktuelle H2-ready-Geräte funktionieren mit einer Beimischung von bis zu 30% Wasserstoff, in Kürze erhalten Sie auch Thermen, die 100% wasserstofftauglich sind. Der Austausch ist denkbar einfach, da sich H2-ready-Thermen außer dem eingesetzten Energieträger nicht von Ihrer bisherigen Heizung unterscheiden. Ein weiterer Vorteil: 100% H2-ready-Thermen werden ähnlich viel kosten, wie reguläre Gasbrennwertgeräte.

Ist weder ein Wärme- noch ein Wasserstoffnetz vorgesehen, dürfen Sie Ihre Gasheizung ganz normal weiter betreiben. Fünf Jahre nach einem Heizungstausch greift dann die 65%-Quote. Das heißt für Sie: Sie wählen z.B. einen Gastarif mit 65% Biogasanteil – wie unser BIO Erdgas.

Neubau in Neubaugebieten

Haben Sie vor dem 1. Januar 2024 den Bauantrag eingereicht oder mit dem Bau begonnen, können Sie Ihre Heizung wie geplant umsetzen. Für alle Bauanträge in ausgewiesenen Neubaugebieten ab dem 1. Januar 2024 gilt: Sie müssen sich für ein Heizsystem entscheiden, das zu mindestens 65% mit erneuerbarer Energie betrieben wird (65%-Quote).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Heizgesetz